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Finanzlexikon: steuer

steuer

Steuern (von althochdeutsch "stiura" = "Unterstützung") sind Abgaben, die der Staat oder ein anderer Träger von Hoheitsgewalt unabhängig von konkreten Gegenleistungen erhebt. Mit Steuern verschafft sich der Staat die Möglichkeit, auch die gesetzlich vorgegebenen Aufgaben zu erfüllen. Für das Einziehen der Steuern sind in der Bundesrepublik Deutschland die Finanzämter (Besitz- und Verkehrssteuern) und die Hauptzollämter (Zölle und Verbrauchsteuern) zuständig.

Man unterscheidet direkte und indirekte Steuern. Eine direkte Steuer ist z. B. die Einkommensteuer, weil sie direkt vom Bürger abzuführen ist. Indirekte Steuern sind die Mehrwertsteuer und die Mineralölsteuer sie werden stellvertretend für den Bürger in der Regel vom Handel abgeführt.

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